Aktien sind Wertpapiere, in denen das Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft ist – Aktien werden daher auch Anteilsscheine genannt. Der Inhaber einer Aktie ist Miteigentümer an den Vermögenswerten des jeweiligen Unternehmens und wird an dessen Gewinn beteiligt. Eine Aktie stellt einen Bruchteil des Grundkapitals des Unternehmens dar. Die Herausgabe von Aktien wird Emission genannt. In Deutschland werden Unternehmen, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegt haben, Aktiengesellschaft, kurz AG, oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, kurz KGaA, genannt und an der Börse gehandelt. Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann in Form von Nennwert- oder Stückaktien verbrieft sein. Bei Nennwertaktien entspricht der Nennwert der Aktie dem Anteil am Grundkapital einer Gesellschaft. Dieses ist wichtig, da das Grundkapital nicht zu gleichen Teilen über alle Aktien verteilt sein muss. Im Gegensatz zur Nennwertaktie verbrieft die Stückaktie keinen feststehenden Betrag, sondern einen bestimmten, in der Satzung festgelegten Anteil am Kapital der Gesellschaft. Neben der Kurssteigerung, die dem Anleger Renditechancen bietet, kann er auch über eine mögliche Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligt werden. Als Dividende bezeichnet man die Zahlung an den Anleger, die pro Anteilsschein erfolgt. Bei Stammaktien und Vorzugsaktien wird nach Stimmrecht unterschieden. Bei Inhaberaktien und Namens- bzw. vinkulierten Namensaktien wird nach Übertragbarkeit differenziert. Inhaberaktien sind leicht übertragbar, während der Aktionär bei Namensaktien namentlich im Unternehmensbuch geführt wird und vinkulierte Namensaktien nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen.